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Ich glaube an Gott
Im Zuge der "Modernisierung" unseres Glaubens gibt es offenbar ein größeres Hindernis, nämlich unser Glaubensbekenntnis. Dies ist wenig verwunderlich, geht es So enthält es glasklare Aussagen über einige Punkte, die heute von unseren eigenen Theologen zumindest "hinterfragt", wenn nicht gleich offen abgelehnt werden, z.B.
Manche Priester haben ihre persönlichen Konflikte mit dem Glaubensbekenntnis bisher dadurch gelöst, daß sie es in der Sonntagsmesse (wo es ja Vorschrift ist!) einfach weggelassen haben. Dies fällt bei der heute vielfach sehr freien Gestaltung der Kesse auch kaum auf (später mehr dazu). Aus diesem "Dilemma" haben jetzt aber einige Priester einen anderen Ausweg gefunden: Sie beten einfach ein anderes Glaubensbekenntnis, das - flüchtig betrachtet - weniger kritische Punkte enthält als unser "altes". Wir bringen hier ein Beispiel von einem solchen "Glaubensbekenntnis", welches am 8.9.1987 bei einer Messe im Krankenhaus der Barmh. Schwestern in Linz und - ausgerechnet - bei der oberösterreichischen Jubiläumsmesse 40 Jahre Jungschar am 28.5.1988 "gebetet" wurde. Im Falle der Jungschar ist besonders tragisch, daß es hier wieder unsere Jugend ist, die den neuen Glauben lernen soll. Die Eltern schicken ja ihre Kinder meist völlig arglos zur Jungschar. Es enthält anstelle der „kritischen“ Glaubenswahrheiten eigenartige Aussagen über "Sachverständige und Uniformierte", „Jesus, der nichts machen kann, genau wie wir...“, „... Jesus, der in unseren Kirchen verscharrt ist“, „... unsere Angst vor den Behörden", daß wir „seine Revolution weitertreiben" sollen uam. Mir persönlich fehlt zumindest die Angst vor den Behörden, schon aus diesem Grund könnte ich dieses "Glaubensbekenntnis" nicht mit "beten". Hier ist der Text dieses "G1aubensbekenntnisses" (Unterstreichungen von uns!):
Laut Textheft der Jungscharmesse stammt dieses „G1aubensbekenntnis" von Frau Dorothe Sölle, einer evange1ischen Theo1ogin, die in ihrer eigenen Kirche nicht unumstritten ist. Ohne auf diesen Text näher einzugehen, nur sovie1 dazu: Der Gott von Frau Sölle, um den es hier geht, ist keinesfalls unser Gott. Heißt es doch g1eich all Anfang: "... der nicht nach ewigen Gesetzen regiert". Was muß das woh1 für ein jämmerlicher Gott sein, der seine Gesetze dem Zeitgeist anpassen muß (wohl um Menschen zu fangen?). Freilich ist das heute der "Wunschgott" von vielen, wenn es z.B. um Geburten"regelung" oder um Wiederverheiratete geht. Und diesen Gott holen jetzt manche Priester ins Zentrum unseres G1aubens, in die Heilige Messe! Welche Vorstellungen Frau Sölle von einer "guten Messe" hat, lesen wir in ihrem Buch "Die Erde ist gut" (S. 126):
Dazu erübrigt sich jeder Kommentar. Natürlich kann Frau Sölle als evangelische Theologin sagen und schreiben was sie will. Schlimm ist nur, daß sich ihre "Lehren" bei manchen Katholiken - sogar Priestern - offenbar wachsender Beliebtheit erfreuen. Man kann von ihr auch in Pfarrbriefen und - fast möchte man sagen natürlich - auch in der Linzer Kirchenzeitung lesen. Haben wir in unserer Kirche solchen Irrlehren wirklich nichts mehr entgegenzusetzen? Das letzte Konzil hat zwar wieder jede eigenmächtige Veränderung der Hesse bzw. der Gebete darin untersagt, aber die Priester, die dies trotzdem tun, berufen sich meist ja nur auf den so genannten "Geist des Konzils" und nicht etwa auf dessen Texte! Ob dieser so viel zitierte "Geist" aber der Geist Gottes ist, das ist wohl mehr als fraglich (siehe Rundbrief Nr.13!). Es liegt hier viel näher, daß dies der Geist jenes Gottes ist, "der nicht nach ewigen Gesetzen regiert"! Auch in der Diözese Linz ist die eigenmächtige Veränderung der Hl. Messe nicht gestattet. Am 1.7.88 hat das Linzer Diözesanblatt ein Schreiben der Gottesdienstkongregation (siehe Seite 4!) veröffentlicht, das wieder ganz klar alle "Experimente" mit der Messe untersagt. Hit gutem Grund, wir haben bereits im Rundbrief Nr.2, Okt.86 ("Die Messe, ein gesellschaftliches Ereignis?"), eine Reihe von Missständen in Oberösterreich aufgezeigt. Dieser Rundbrief ist nach wie vor aktuell, heute könnte man ihn noch um einige Punkte ergänzen..' Sehr geehrter Leser! Egal, ob Sie Priester sind oder Laie: Wenn Ihnen noch etwas an der Heiligen Messe gelegen ist, dann ist es nicht genug, beifällig diese Zeilen zu lesen. Nur durch unser verstärktes Gebet und den vollen Einsatz aller von Gott geschenkten Fähigkeiten kann das weitere Vordringen Satans in unsere Kirche verhindert werden. Jeder Christ ist von Jesus selbst für diesen Kampf verpflichtet worden. Daher unser Vorschlag: Zeigen Sie die Seite 4 dieses Rundbriefes jenen Priestern, die nach eigenen Gutdünken die Hl. Messe "umgestalten"! Die meisten von ihnen wollen ja nur - im besten Willen - die Messe damit "attraktiver" Machen und merken vielleicht gar nicht, daß sie sich damit gegen die Kirche stellen. Natürlich können Sie fallweise auch zur Antwort bekommen: "Was die in Rom sagen, das ist mir wurscht!" Mir ist dies schon öfter passiert. Aber dann wissen Sie wenigstens, woran Sie sind. Und außerdem brauchen Sie sich dann nicht auf die peinliche Frage beim Jüngsten Gericht vorbereiten: "Du hast die Irrlehren und den Glaubensverfall gesehen, warum hast Du geschwiegen?" In jedem Fall müssen wir aber vie1 für diese Priester beten, daß ihnen Gott das Geheimnis der HI. Messe (wieder) erkennen läßt!
Herbert Lindner jun.
aus dem LINZER DIÖZESANBLATT vom 1.Juli 1988 (Unterstreichungen von uns) 77. Erklärung der Gottesdienstkongregation zu Eucharistischen Hochgebeten und zu liturgischen Experimenten Angesichts einiger Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Feier der Liturgie halt die Gottesdienstkongregation es für erforderlich an früher ergangene und noch geltende Bestimmungen über Eucharistische Hochgebete und liturgische Experimente zu erinnern. Handelt es sich dabei doch um Angelegenheiten, "bei denen Sorge zu tragen ist, daß der gesamte Leib der Kirche in der gleichen Gesinnung und in der Einheit der Liebe wachse . ..., da zwischen Gottesdienst und Glaube ein enger Zusammenhang besteht: was zugunsten des einen geschieht, wirkt sich auch auf das andere aus"1 I. Bezüglich der Verwendung Eucharistischer Hochgebete verweist die Gottesdienstkongregation vor allem auf die Ausführungen im Rundschreiben "Eucharistiae participationem". 1. Außer den vier Eucharistischen Hochgebeten des Missale Romanum hat die Gottesdienstkongregation im Laufe der Jahre andere Eucharistische Hochgebete approbiert, sei es für den allgemeinen .Gebrauch wie die Versöhnungshochgebete, sei es für bestimmte Volker und Gebiete wie die Hochgebete für Meßfeiern mit Kindern; weitere Hochgebete wurden in besonderen Fällen Bischofskonferenzen auf deren Bitten hin genehmigt. Auch hat die Gottesdienstkongregation Prafationen approbiert, die nicht im Missale Romanum enthalten sind. 2. Die Verwendung dieser Hochgebete und Präfationen bleibt jenen vorbehalten, für die sie genehmigt wurden und zwar nur für die Zeiten und Orte, die in der Genehmigung angegeben sind; „andere Hochgebete, die ohne Erlaubnis des Apostolischen Stuhls verfaßt oder von Ihm nicht approbiert sind, dürfen nicht verwendet werden.“² 3. "Um der pastoralen Einheit willen behalt sich der Apostolische Stuhl das Recht vor, in einer so wichtigen Angelegenheit, wie es die Ordnung des Eucharistischen Hochgebetes ist, selber die angemessenen Regelungen zu treffen. Er wird es nicht ablehnen, berechtigte Erfordernisse, die innerhalb der Einheit des römischen Ritus bleiben, zu prüfen, und er wird Eingaben von Bischofskonferenzen bezüglich der Erarbeitung eines neuen Eucharistischen Hochgebetes für. besondere Verhältnisse und seiner Einführung in die Liturgie wohlwollend behandeln; in jedem Einzelfall wird er die entsprechenden Regelungen treffen."³ 1. "Wenn Experimente auf dem Gebiet der Liturgie für notwendig oder nützlich erachtet werden, wird die Erlaubnis ausschließlich von der Gottesdienstkongregation gegeben, und zwar schriftlich, mit klaren und fest umrissenen Normen, unter der Verantwortung der für das Gebiet zuständigen Autoritat."4 2. "Was die Meßfeier betrifft, sind alle Vollmachten zu Experimenten, die im Hinblick auf die Erneuerung gegeben wurden als erloschen anzusehen . . . Als Normen und Form der Eucharistiefeier gelten jene, die in der Allgemeinen Einführung und in der Meßordnung angegeben sind."5 3. "Anpassungen, die in den liturgischen Büchern vorgesehen sind - vor allem in den verschiedenen Ordnungen des Rituale Romanum - werden von den Bischofskonferenzen selbst festgelegt und dem Apostolischen Stuhl zur Konfirmierung vorgelegt."6 4. Wenn es gemäß Art. . 40 der Konstitution "Sacrosanctum Concilium" um Änderungen in der Struktur der Riten oder der Reihenfolge ihrer Teile, wie sie in den liturgischen Büchern angegeben sind, geht, oder um Abweichungen von der Überlieferung, oder um die Einführung neuer Texte, ist vor Beginn irgendwelcher Experimente von der Bischofskonferenz ein genau ausgelasteter Vorschlag dem Apostolischen Stuhl vorzulegen. vor Eintreffen einer Antwort des Apostolischen Stuhls darf niemand, auch kein Priester, die erbetenen Anpassungen einer nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern. 5. “Diese Vorgangsweise ist sowohl aufgrund der Konstitution „Sacrosanctuhl Concilium“ wie auch aufgrund der Bedeutung der Sache notwendig und erforderlich.“8 Über Anpassungen im Hinblick auf die kulturelle Eigenart und die Gebrauche der Völker gemäß Art. 37 - 40 der Konstitution "Sacrosanctum C.oncilium" wird die Gottesdienstkongregation eigene Richtlinien veröffentlichen. Anmerkungen:
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